Nominierungsaufrufe für das IPBES-Spatial Planning Assessment
Nationale Frist: Noch bis zum 20. Dezember 2024 ist die Einreichung von Interessensbekundungen für eine Nominierung durch die Bundesregierung als Expertin/Experte sowie als Fellow für das neue „Spatial Planning“ Assessment möglich.
Die 10. Vollversammlung von IPBES hat im September 2023 beschlossen, das Assessmentverfahren für ein methodologisches Assessment zu Raumplanung („Spatial Planning“-Assessment) als neues Arbeitselement unter dem fortlaufenden IPBES-Arbeitsprogramm bis 2030 im Fast-Track-Verfahren einzuleiten.
Das „Spatial Planning“-Assessment wird sich mit der Nutzung und Nutzungsänderung von Land, Binnengewässern und Meeren befassen, Gebiete außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit eingeschlossen. Dabei werden Optionen zur Vermeidung von Land- und Meeresnutzungsänderungen, die sich negativ auf die Biodiversität auswirken, entwickelt sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Planung für die wirksame Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Natur und deren Beiträgen für die Menschen auf allen räumlichen und zeitlichen Ebenen aufgezeigt werden.
Sie haben Interesse an der Mitarbeit an diesem IPBES-Assessment und möchten durch die Bundesregierung als Expertin/Experte nominiert werden? Dann finden Sie alle Informationen, Fristen, Kriterien und die erforderlichen Unterlagen hier.
Sie haben Interesse an der Mitarbeit an diesem IPBES- Assessment und möchten durch die Bundesregierung als Fellow (Early Career individual) nominiert werden? Dann finden Sie alle Informationen, Fristen, Kriterien und die erforderlichen Unterlagen hier.
Weitere Information zum generellen Ablauf eines nationalen Nominierungsverfahren von Expertinnen/Experten sowie Fellows erhalten Sie hier.
Sie möchten wissen, wer aktuell in IPBES-Assessments mitwirkt beziehungsweise in bereits abgeschlossenen IPBES-Assessments mitgewirkt hat? Eine Vorstellung der nationalen IPBES-Expertinnen und -Experten finden Sie hier.