Nationales Nominierungsverfahren

IPBES ruft regelmäßig Regierungen und Organisationen auf, geeignete Expertinnen und Experten sowie early career individuals („Fellows“) für die Mitarbeit an IPBES-Berichten, in IPBES-Task Forces oder IPBES-Gremien zu nominieren. Alle Informationen zum grundsätzlichen Ablauf des nationalen Nominierungsverfahren für Expertinnen und Experten sowie Fellows zur Nominierung durch die Deutsche Bundesregierung im Rahmen der IPBES-Nominierungsaufrufe finden Sie hier.

Für eine Nominierung durch eine Organisation wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Einrichtung. Zu Organisationen gehören Universitäten, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen oder Einrichtungen der Vereinten Nationen.

Im anschließenden internationalen IPBES Auswahlprozess werden auf Grundlage der Entscheidung IPBES-2/3 nicht mehr als 20 Prozent der Expertinnen und Experten von Nominierungslisten der Organisationen berücksichtigt.