Allgemeines

Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu den IPBES-Berichten und ihrer Erstellung. 

Was sind IPBES-Berichte? 
Wie werden IPBES-Berichte erstellt? 
Deutschsprachige 1:1-Übersetzungen


Was sind IPBES-Berichte? 

Die Berichterstellung stellt eine der vier zentralen Funktionen des Welbiodiversitätsrats IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Servicee) dar. Gemäß dem Mandat von IPBES sind die Berichte „policy relevant but not policy prescriptive“. Das bedeutet, dass die Berichte glaubwürdig, legitim und für politische Entscheidungsprozesse relevant sein müssen, ohne dabei politische Handlungsempfehlungen vorzuschreiben.

Die Berichte basieren auf der fachkundigen Bewertung und Synthese des aktuellen Wissensstandes („expert evaluation of the state of knowledge“) und stellen damit Metastudien dar. Eigene Forschungstätigkeiten werden durch IPBES nicht durchgeführt.

Die Assessments bestehen aus technischen Kapiteln, die auf einem vorangegangenen (Initial-) Scoping-Bericht aufbauen, sowie der Zusammenfassung für die politische Entscheidungsfindung (Summary for Policymakers - SPM), welche die politikrelevanten Hauptaussagen und Verweise zu Abschnitten in den Kapiteln mit den relevanten Belegen und Literaturangaben beinhalten.  

Als Quellen werden neben begutachteter (peer-reviewed) wissenschaftlicher Literatur auch graue Literatur sowie weitere verfügbare Wissensbestände herangezogen, darunter insbesondere indigene und lokale Wissenssysteme. Dabei verfolgt IPBES einen multi- und interdisziplinären Ansatz, der verschiedene Wissenssysteme auf Grundlage seines konzeptionellen Rahmens integriert.

Ein zentrales Element der Berichterstellung ist die Einstufung des Vertrauensniveaus der Hauptaussagen. Diese basiert auf der Quantität und Qualität der vorliegenden Nachweise sowie dem Grad der Übereinstimmung innerhalb der Evidenz. Darüber hinaus dienen die Berichte der Identifizierung von Wissenslücken, um gezielt Kapazitätsbildungsmaßnahmen anzuregen.

IPBES veröffentlicht unterschiedliche Berichtstypen, namentlich globale, regionale, thematische und methodische Assessments. Ergänzend werden Workshop-Berichte erstellt, die entweder als Plattform-Berichte oder als sogenannte co-sponsored Workshop-Berichte in Kooperation mit Partnerorganisationen veröffentlicht werden.

Wie werden IPBES-Berichte erstellt? 

Die Erstellung eines IPBES-Assessment beginnt mit der Einreichung von Vorschlägen für ein IPBES-Arbeitsprogramm durch Mitgliedsstaaten sowie Organisationen beim IPBES-Sekretariat. Diese Vorschläge werden vom MEP und Bureau geprüft, nach Prioritäten geordnet und der IPBES-Vollversammlung zur Beratung und Annahme vorgelegt.
 
Im Anschluss erfolgt die Erstellung eines anfänglichen („initial“) Scoping-Berichts durch das MEP und Bureau. Dabei wir auch dargelegt, wie das neue Assessment in das IPBES-Arbeitsprogramm integriert werden kann. Dieser Initial Scoping-Bericht wird entweder durch die IPBES-Vollversammlung geprüft und es erfolgt ein Beschluss zur Durchführung eines Assessments innerhalb des von der Vollversammlung ebenfalls beschlossenen Budgets und Zeitplans.  Oder es wird im Auftrag der Vollversammlung ein ausführlicher („detailed“) Scoping-Bericht durch MEP und Bureau sowie durch für diesen Zweck nominierte Expertinnen und Experten erstellt. 

Nach Beschluss zur Durchführung eines Assessments durch die IPBES-Vollversammlung erfolgt der Aufruf zur Nominierung von Expertinnen und Experten. Aus dem Pool der Nominierten wird eine internationale Expertengruppe durch das MEP ausgewählt, die von einem oder mehreren (Ko-)Vorsitzenden geleitet wird. Die Expertengruppe unterteilt sich in mehrere Gruppen, die jeweils eines der technischen Kapitel sowie die SPM erarbeiten.

Die Berichterstellung sieht mehrere Treffen der Expertinnen und Experten (in Präsenz und virtuell) sowie interne und externe Begutachtungsrunden der verschiedenen Entwurfsstadien eines Berichts vor. Die IPBES-Vollversammlung legt dazu fest, ob Berichte in einem Standardverfahren oder in einem beschleunigten, „fast-track“-Verfahren erstellt werden. Diese unterscheiden sich Verfahren in der Dauer (drei Jahre vs. zwei Jahre) sowie der Anzahl der Autorentreffen und Begutachtungsrunden.

Der Erstellungsprozess endet mit den zwischenstaatlichen Beratungen zu einem Bericht. Diese beinhalten die Prüfung und anschließende Genehmigung der SPM sowie der Annahme der technischen Kapitel durch die IPBES-Vollversammlung. Im Anschluss startet ein Prozess zur Verbreitung und Aufnahme der Ergebnisse aus dem Assessment durch das IPBES-Sekretariat sowie durch die IPBES-Stakeholder.

Weitere Informationen zu IPBES-Berichten und ihrer Erstellung können Sie dem IPBES Guide on the Production of Assessments (auf Englisch) entnehmen. 

Deutschsprachige 1:1-Übersetzungen

In Zusammenarbeit mit IPBES-Expertinnen und -Experten sowie im Austausch mit den Nationalen IPBES-Kontakt- sowie Koordinierungsstellen der Länder Österreich, Schweiz, Belgien und Luxemburg erstellt die Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) deutschsprachige 1:1-Übersetzungen von verabschiedeten Zusammenfassungen für die politische Entscheidungsfindung (Summary for Policymakers – SPM). Die Übersetzungen finden Sie hier