Deutsche IPBES Koordinierungsstelle

Die Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle arbeitet an der Schnittstelle zwischen Politik und Wissenschaft. Sie fördert nicht nur die Integration von Fachexpertise in die Arbeitsprozesse des Weltbiodiversitätsrats IPBES, sondern unterstützt die auf nationaler Ebene notwendigen politischen Beratungs- und Entscheidungsprozesse. Sie trägt dazu bei, die Ergebnisse des IPBES-Prozesses in die deutsche Forschung, die Politik und die breite Öffentlichkeit zu kommunizieren. Die Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle hilft damit auch, forschungs- und umweltpolitischen Gestaltungsspielraum zu entwickeln, der wichtige und sichtbare Beiträge Deutschlands zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt ermöglicht.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist die Nationale Kontaktstelle für IPBES und damit Verhandlungsführer für Deutschland in IPBES. Zur Unterstützung nationaler IPBES-Aufgaben richtete das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB, heute BMUV) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im April 2014 die Deutsche IPBES Koordinierungsstelle am Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR Projektträger) in Bonn ein.

Die Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle übernimmt insbesondere folgende Funktionen:

  • Unterstützung des BMUV und des BMBF in IPBES-Angelegenheiten, u. a. bei
    -  der Einbindung deutscher Experten in das IPBES-Arbeitsprogramm,
    -  der nationalen Koordinierung von IPBES-Aktivitäten,
    -  der Zusammenarbeit mit dem internationalen IPBES-Sekretariat in Bonn.
  • Beratung der zuständigen Bundesministerien in fachlichen Fragen, Identifizierung von Forschungsbedarfen (auch unter Einbeziehung externer Expertise) und Kapazitätenaufbau;
  • Administrative und fachliche Unterstützung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen und von IPBES ausgewählten Experten;
  • Administrative und fachliche Unterstützung des nationalen IPBES ad hoc Expertengremiums;
  • Unterrichtung der nationalen Wissenschaftsgemeinde über die IPBES-Arbeit;
  • Unterrichtung der Öffentlichkeit, z. B. durch die Erstellung von deutschsprachigen Erläuterungen und Broschüren;
  • Deutschsprachige 1:1-Übersetzungen der Zusammenfassungen für politische Entscheidungsfindung von IPBES-Veröffentlichungen (die Übersetzungen finden Sie hier).