Nationales Nominierungsverfahren für Experten und Expertinnen

Ablauf des nationales Nominierungsverfahren für Experten und Expertinnen im Rahmen der IPBES-Nominierungsaufrufe für Scopings, Assessments und Task Forces

Das IPBES-Nominierungsverfahren erfordert die Angabe einer Regierung und/ oder einer Organisation als Referenz, da eine Selbstnominierung der Experten und Expertinnen nicht möglich ist.* Zu Organisationen gehören Universitäten, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen oder Einrichtungen der Vereinten Nationen. Im anschließenden internationalen IPBES Auswahlprozess werden auf Grundlage der Entscheidung IPBES-2/3 nicht mehr als 20 Prozent der Experten und Expertinnen von Nominierungslisten solcher Organisationen berücksichtigt.

Die folgenden Punkte beziehen sich auf das nationale Verfahren für eine Regierungsnominierung:

  1. Nominierungsaufruf (Call for nomination) durch das internationale IPBES Sekretariat für Scopingverfahren, Autorengruppen oder Task Forces.
  2. Aufruf der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie für Bildung und Forschung (BMBF) an nationale Experten und Expertinnen, Interessensbekundungen einzureichen.
  3. Einberufung eines unabhängigen, nationalen ad hoc Gremiums durch die Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle i.A. der Bundesministerien. Die Mitglieder des multidisziplinär zusammengesetzten Gremiums repräsentieren Verbände und Netzwerke aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft, welche sowohl mit den IPBES-Prozessen vertraut sind als auch aufgrund ihres fachlichen Hintergrunds die Eignung der Bewerber*innen einschätzen können.
  4. Die nationale Frist für das Einreichen von Interessensbekundungen bei der Deutschen IPBES-Koordinierungsstelle liegt wenige Wochen vor dem internationalen Bewerbungsschluss.
  5. Sitzung des ad hoc Expertengremiums, in welchem die Qualifikation der Bewerbenden anhand verschiedener Kriterien einzeln und unabhängig voneinander geprüft wird. Eine Beschränkung der zu nominierenden Experten und Expertinnen oder das Erstellen eines Rankings der Bewerbenden ist nicht vorgesehen.
  6. Übermittlung der Empfehlungen des ad hoc Gremiums an die Ministerien durch die Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle sowie Benachrichtigung der Experten und Expertinnen. Die von der Regierung nominierten Experten und Expertinnen werden dazu aufgerufen, sich über das IPBES-Onlineportal für den internationalen Nominierungsprozess vor Ablauf der internationalen Frist zu registrieren.
  7. Die Regierungsnominierungen werden mittels Referenzschreiben von der nationalen IPBES-Kontaktstelle im BMUV bestätigt. Dieses wird auf Grundlage der Evaluierung im Rahmen des nationalen ad hoc Gremiums erstellt.
  8. Finales Auswahlverfahren durch das IPBES Multidisciplinary Expert-Panel (MEP) und Büro, welche weitere Kriterien wie regionale Ausgewogenheit und Geschlechtergleichgewicht berücksichtigen.
  9. Die von MEP und Büro ausgewählten Experten und Expertinnen werden direkt vom IPBES-Sekretariat nach Abschluss des internationalen Auswahlprozesses informiert.
  10. In seltenen Fällen kann es auch zu Nachnominierungen kommen, sollten sich Lücken in der verfügbaren Fachexpertise in der neu eingerichteten IPBES-Expertengruppe für einen Assessmentprozess aufzeigen. Hierbei werden potentielle Kandidaten und Kandidatinnen von IPBES bzw. der entsprechenden Technischen Unterstützungseinheit (Technical Support Unit, TSU) vorgeschlagen. In Deutschland werden vom nationalen IPBES ad hoc Gremium i.A. von BMUV und BMBF die Qualifikationen auch dieser Kandidaten und Kandidatinnen anhand verschiedener Kriterien geprüft und eine entsprechende Empfehlung an die Ministerien übermittelt.

*Es spricht nichts dagegen, sich gleichzeitig durch verschiedene Organisationen und/ oder Regierungen nominieren zu lassen.