Nationales Nominierungsverfahren für Experten und Expertinnen

Ablauf des nationales Nominierungsverfahren für Expertinnen und Experten zur Nominierung durch die Bundesregierung im Rahmen der IPBES-Nominierungsaufrufe für Scopingberichte, Assessments, Task Forces sowie Workshops.

Das IPBES-Nominierungsverfahren zur Mitarbeit in IPBES erfordert die Nominierung durch eine Regierung und/ oder durch eine Organisation. Eine Selbstnominierung ist nicht möglich ist.* 

Die Bundesregierung wendet ein nationales Verfahren zur Nominierung von Expertinnen und Experten für eine Mitarbeit in IPBES an, welches im Folgenden beschrieben wird. Dieses Verfahren beinhaltet auch die Prüfung aller fristgerecht eingegangenen Interessensbekundung von Expertinnen und Experten durch das nationale IPBES Ad-hoc-Gremium, welches die Bundesregierung hierbei berät. 

  1. Internationaler Nominierungsaufruf (Call for nomination) durch das IPBES Sekretariat für neue Expertengruppen zu Scopingberichten, Assessments,zur Mitarbeit in Task Forces oder Workshops.
  2. Nationaler Aufruf der Bundesministerien für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) an nationale Expertinnen und Experten, Interessensbekundungen bei der Deutschen IPBES-Koordinierungsstelle einzureichen. Die nationale Frist liegt wenige Wochen vor dem internationalen Bewerbungsschluss.
  3. Einberufung eines unabhängigen, nationalen Ad-hoc-Gremiums durch die Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle i.A. der Bundesministerien. Die Mitglieder des multidisziplinär zusammengesetzten Gremiums repräsentieren Verbände und Netzwerke aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft und prüfen die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten anhand der Kriterien, die im Nominierungsaufruf dargelegt werden. Eine Beschränkung der zu nominierenden Expertinnen und Experten oder das Erstellen eines Rankings ist im Verfahren nicht vorgesehen.
  4. Die Empfehlungen des Ad-hoc-Gremiums werden von der Deutschen IPBES-Koordinierungsstelle an die beiden Ministerien weitergegeben. Danach erfolgt die Benachrichtigung der Expertinnen und Experten über den Ausgang des Verfahrens durch die Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle. 
  5. Die zur Nominierung durch die Bundesregierung empfohlenen Expertinnen und Experten bewerben sich anschließend fristgerecht über das IPBES-Onlineportal für den internationalen Nominierungsprozess .
  6. Die Regierungsnominierungen werden mittels Referenzschreiben von der nationalen IPBES-Kontaktstelle im BMUKN bestätigt. 
  7. Das finale internationale Auswahlverfahren erfolgt durch das IPBES Multidisciplinary Expert Panel (MEP), welcher zusätzliche Kriterien wie regionale Ausgewogenheit und Geschlechtergleichgewicht berücksichtigt.
  8. Die von MEP ausgewählten Expertinnen und Experten werden direkt vom IPBES-Sekretariat nach Abschluss des internationalen Auswahlprozesses informiert.
  9. In seltenen Fällen kann es auch zu Nachnominierungen kommen, sollten sich Lücken in der verfügbaren Fachexpertise in der neu eingerichteten IPBES-Expertengruppe für einen Assessmentprozess oder eine Task Force aufzeigen. Hierbei werden potentielle Kandidaten und Kandidatinnen von IPBES vorgeschlagen. In Deutschland werden die Qualifikationen auch dieser empfohlener Kandidatinnen und Kandidaten vom nationalen IPBES Ad-hoc-Gremium i.A. beider Ministerien anhand verschiedener Kriterien geprüft und eine entsprechende Empfehlung an die Ministerien übermittelt.


*Es spricht nichts dagegen, sich gleichzeitig durch verschiedene Organisationen und/ oder Regierungen nominieren zu lassen. Bitte informieren Sie uns, sollte dies der Fall sein.