Nationales Nominierungsverfahren für Fellows

Ablauf des nationalen Nominierungsverfahrens der Bundesregierung im Rahmen der IPBES-Nominierungsaufrufe für Fellows.

Das IPBES Fellowship-Programm bietet sogenannten early career individuals aus Wissenschaft und Praxis eine einmalige Gelegenheit, an einem IPBES-Assessment mitzuwirken und in einem internationalen Team von Expertinnen und Experten zu arbeiten.

Early career individuals sollten sich laut IPBES-Verfahren in einem frühen Stadium ihrer Karriere befinden, das heißt nicht älter als 35 Jahre alt sein und der Abschluss ihres Hochschulstudiums sollte nicht länger als fünf bis sieben Jahre zurückliegen. Den von IPBES ausgewählten Fellows wird eine Mentorin oder ein Mentor (Senior Expert des Assessments) an die Seite gestellt, um sie im Rahmen ihrer Mitarbeit an einem Assessment-Kapitel zu unterstützen.

Von Deutschland nominierte und im anschließenden internationalen Verfahren ausgewählte Fellows werden von der deutschen IPBES-Koordinierungsstelle über den mehrjährigen Assessmentzeitraum administrativ und prozessual begleitet. Darüber hinaus wird die Teilnahme an obligatorischen Treffen im Laufe des Assessmentverfahrens (z. B. Autoren-Treffen und IPBES-Trainingsworkshops für Fellows) bedarfsbezogen finanziell unterstützt, sofern keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Anzahl der durch die deutsche Bundesregierung finanziell unterstützten Fellowships pro Assessment ist begrenzt.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Die folgenden Punkte stellen das Verfahren für eine Regierungsnominierung von Fellows durch Deutschland vor:

  1. Das internationale IPBES Sekretariat ruft Regierungen und Organisationen zur Nominierung von Fellows für ein Assessmentverfahren auf (call for nomination of fellows). Darin werden auch die assessmentbezogenen Auswahlkriterien für Fellows festgelegt. Außerdem wird auch auf die generellen Auswahlkriterien des IPBES Fellowship Programmes[1] hingewiesen.
  2. Unmittelbar anschließend erfolgt der Aufruf der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie für Bildung und Forschung (BMBF) an nationale und in Deutschland tätige early career indivividuals, Interessensbekundungen bei der Deutschen IPBES Koordinierungsstelle einzureichen.
  3. Die nationale Frist für das Einreichen von Interessensbekundungen bei der Deutschen IPBES-Koordinierungsstelle liegt wenige Wochen vor dem internationalen Bewerbungsschluss.
  4. Die Prüfung aller fristgerecht eingegangenen Interessensbekundungen erfolgt durch die Einberufung des unabhängigen, nationalen ad hoc Gremiums durch die Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle i. A. der Bundesministerien. Die Mitglieder des multidisziplinär zusammengesetzten Gremiums repräsentieren Einrichtungen und Netzwerke aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, welche sowohl mit den IPBES-Prozessen vertraut sind als auch aufgrund ihres fachlichen Hintergrunds die Eignung der Bewerbenden anhand der Auswahlkriterien einschätzen können. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt nach wissenschaftlicher Qualifikation sowie individueller Befähigung. (Eine Beschränkung der zu nominierenden Fellows oder das Erstellen eines Rankings der Bewerbenden ist im nationalen Verfahren nicht vorgesehen.)
  5. Das ad hoc Gremium übermittelt dann die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten an BMUV und BMBF und empfiehlt ihre Nominierung durch die Bundesregierung.
  6. Die von der Regierung nominierten Fellows werden von der deutschen IPBES Koordinierungsstelle informiert und dazu aufgerufen, sich über das IPBES-Onlineportal für den internationalen Nominierungsprozess vor Ablauf der internationalen Frist zu registrieren.
  7. Die finale Auswahl von Fellows für ein Assessment wird vom Management-Komitee des jeweiligen IPBES-Assessments vorgenommen. Bei der Auswahl wird auch auf regionale sowie Geschlechterausgewogenheit geachtet.
 

[1] Die von IPBES verwendeten Assessment-unabhängigen generellen Auswahlkriterien, die auch im nationalen Nominierungsprozess berücksichtigt werden, umfassen folgende Aspekte: Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen in der Anfangsphase ihrer Karriere, voraussichtlich nicht älter als 35 Jahre und vorzugsweise nicht mehr al fünf bis sieben Jahre nach Abschluss des akademischen Grades befinden. Es muss Expertise in einer oder mehreren Disziplinen der Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften oder Geisteswissenschaften, oder Expertise zu indigenen und lokalen Wissenssystemen vorliegen. Politikexpertise oder Praxisbezug stellen weitere Kriterien dar. Darüber hinaus, sollten die Kandidatinnen und Kandidaten über ausgezeichnete Englischkenntnisse in Sprache und Schrift verfügen sowie gute Recherche- und Analysefähigkeiten im Umgang mit komplexen Sachverhalten haben, mit Material aus mehreren Disziplinen umgehen und genau zu beschreiben und mit Menschen aus anderen Disziplinen und Kulturen interagieren können. Außerdem Zugang zu einer zuverlässigen Internetverbindung in ihrer Heimateinrichtung haben sowie kostenlosen Zugang zu E-Mail- und weltweiten Webressourcen.