Nationales Nominierungsverfahren für Fellows

Ablauf des nationalen Nominierungsverfahrens der Bundesregierung im Rahmen der IPBES-Nominierungsaufrufe für Fellows (early career individuals). 

Das IPBES Fellowship-Programm bietet early career individuals aus Wissenschaft und Praxis eine einmalige Gelegenheit, an einem IPBES-Assessment oder eine IPBES Task Force mitzuwirken und in einem internationalen Team von Expertinnen und Experten zu arbeiten.

Early career individuals sollten sich in einem frühen Stadium ihrer Karriere befinden, das heißt nicht älter als 35 Jahre alt sein und der Abschluss ihres Hochschulstudiums sollte nicht länger als fünf bis sieben Jahre zurückliegen. Den von IPBES ausgewählten Fellows wird eine Mentorin oder ein Mentor (Senior Expert des Assessments) an die Seite gestellt, um sie im Rahmen ihrer Mitarbeit an einem Assessment-Kapitel zu unterstützen.

Von Deutschland nominierte und im anschließenden internationalen Verfahren ausgewählte Fellows werden von der Deutschen IPBES-Koordinierungsstelle über den mehrjährigen Assessmentzeitraum administrativ und prozedural begleitet. Darüber hinaus wird die Teilnahme an obligatorischen Treffen im Laufe des Assessmentverfahrens (z. B. Autoren-Treffen und IPBES-Trainingsworkshops für Fellows) bedarfsbezogen finanziell unterstützt, sofern keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Anzahl der durch die Bundesregierung finanziell unterstützten Fellowships pro Assessment ist begrenzt.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Das IPBES-Nominierungsverfahren für Fellows erfordert die Nominierung durch eine Regierung und/ oder durch eine Organisation. Eine Selbstnominierung ist nicht möglich ist. 

Die deutsche Bundesregierung wendet ein nationales Verfahren zur Nominierung von Fellows für eine Mitarbeit in IPBES an, welches im Folgenden beschrieben wird. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine Prüfung aller fristgerecht eingegangenen Interessensbekundungen von early career individuals durch das nationale IPBES Ad-hoc-Gremium, welches die Bundesregierung hierbei berät. 

  1. Das internationale IPBES Sekretariat ruft Regierungen und Organisationen zur Nominierung von Fellows für ein Assessmentverfahren auf (call for nomination of fellows). Darin werden auch die themenbezogenen Auswahlkriterien für Fellows festgelegt. Außerdem wird auch auf die generellen Auswahlkriterien des IPBES Fellowship Programmes[1] hingewiesen.
  2. Nationaler Aufruf der Bundesministerien für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) an nationale early career individuals, Bewerbungen bei der Deutschen IPBES-Koordinierungsstelle einzureichen. Die nationale Frist liegt wenige Wochen vor dem internationalen Bewerbungsschluss. 
  3. Einberufung eines unabhängigen, nationalen Ad-hoc-Gremiums durch die Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle i.A. der Bundesministerien. Die Mitglieder des multidisziplinär zusammengesetzten Gremiums repräsentieren Verbände und Netzwerke aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft und prüfen die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber  anhand der themenbezogenen und den für das Fellowship Programm vorgegebenen generellen Auswahlkriterien (siehe 1.). Eine Beschränkung der zu nominierenden Kandidatinnen und Kandidaten oder das Erstellen eines Rankings ist im Verfahren nicht vorgesehen.Die Empfehlungen des Ad-hoc-Gremiums werden von der Deutschen IPBES-Koordinierungsstelle an die nationale IPBES Kontaktstelle (National Focal Point) im BMUKN weitergegeben. Danach erfolgt die Benachrichtigung der Kandidatinnen und Kandidaten über den Ausgang des Verfahrens durch die Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle. 
  4. Die zur Nominierung durch die Deutsche Bundesregierung empfohlenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich anschließend über das IPBES-Onlineportal für den internationalen Nominierungsprozess fristgerecht bewerben.
  5. Die Regierungsnominierungen werden mittels Referenzschreiben von der nationalen IPBES-Kontaktstelle im BMUKN bestätigt. 
  6. Das finale internationale Auswahlverfahren erfolgt durch das Management-Komitee des jeweiligen, welches zusätzliche Kriterien wie regionale Ausgewogenheit und Geschlechtergleichgewicht berücksichtigen. 
  7. Die ausgewählten Fellows werden direkt vom IPBES-Sekretariat nach Abschluss des internationalen Auswahlprozesses informiert.
  8. In seltenen Fällen kann es auch zu Nachnominierungen kommen, sollten Fellows zurücktreten. Nachrückkandidatinnen oder -kandidaten werden dann vom IPBES-Sekretariat direkt benachrichtigt.

 

[1] Die von IPBES verwendeten Assessment-unabhängigen generellen Auswahlkriterien, die auch im nationalen Nominierungsprozess berücksichtigt werden, umfassen folgende Aspekte: Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen in der Anfangsphase ihrer Karriere, voraussichtlich nicht älter als 35 Jahre und vorzugsweise nicht mehr al fünf bis sieben Jahre nach Abschluss des akademischen Grades befinden. Es muss Expertise in einer oder mehreren Disziplinen der Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften oder Geisteswissenschaften, oder Expertise zu indigenen und lokalen Wissenssystemen vorliegen. Politikexpertise oder Praxisbezug stellen weitere Kriterien dar. Darüber hinaus, sollten die Kandidatinnen und Kandidaten über ausgezeichnete Englischkenntnisse in Sprache und Schrift verfügen sowie gute Recherche- und Analysefähigkeiten im Umgang mit komplexen Sachverhalten haben, mit Material aus mehreren Disziplinen umgehen und genau zu beschreiben und mit Menschen aus anderen Disziplinen und Kulturen interagieren können. Außerdem Zugang zu einer zuverlässigen Internetverbindung in ihrer Heimateinrichtung haben sowie kostenlosen Zugang zu E-Mail- und weltweiten Webressourcen.