Neue EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Verlust an biologischer Vielfalt stoppen und Europas Widerstandsfähigkeit stärken.

Am 20. Mai 2020 hat die Europäische Kommission die neue, umfassende Biodiversitätsstrategie für 2030 angenommen. Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal werden dabei ehrgeizige EU-Maßnahmen und Verpflichtungen vorgeschlagen, um den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Zudem sollen diese Maßnahmen und Verpflichtungen die Gesundheit von Mensch und Planet schützen. Die COVID-19-Krise hat gezeigt, wie anfällig uns der zunehmende Verlust an biologischer Vielfalt macht. Bei der Strategie stehen die Bürger*innen im Mittelpunkt, denn es ist das Ziel, den Schutz von Land und Meer zu verbessern, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und die EU international beim Schutz der biologischen Vielfalt als führende Kraft zu etablieren.

Mit der neuen Biodiversitätsstrategie werden die Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt in Angriff genommen, wie etwa die nicht nachhaltige Nutzung von Land und Meer, der Raubbau an natürlichen Ressourcen, die Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Die inmitten der COVID-19-Pandemie angenommene Strategie ist ein zentrales Element des Aufbauplans der EU. Sie ist von entscheidender Bedeutung, um die Widerstandfähigkeit gegenüber künftigen Pandemien zu stärken oder deren Ausbruch zu verhindern, und um unmittelbare Geschäfts- und Investitionsmöglichkeiten für die Wiederherstellung der EU-Wirtschaft zu schaffen. Sie zielt auch darauf ab, Erwägungen zur biologischen Vielfalt zu einem wichtigen Bestandteil der Gesamtstrategie der EU für wirtschaftliches Wachstum zu machen.

Die Strategie umfasst unter anderem Vorschläge für die Festlegung verbindlicher Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und Flüsse, für die Verbesserung der Gesundheit von in der EU geschützten Lebensräumen und Arten, für die Erhöhung des Bestands an Bestäubern auf landwirtschaftlichen Flächen, für eine Verringerung der Umweltverschmutzung, für die Begrünung unserer Städte, für die Verbesserung des Zustands der europäischen Wälder und für die Förderung des ökologischen Landbaus sowie anderer biodiversitätsfreundlicher Bewirtschaftungsmethoden. Es werden konkrete Schritte vorgeschlagen, um die biologische Vielfalt Europas bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen, einschließlich der Umwandlung von mindestens 30 % der europäischen Land- und Meeresgebiete in wirksam bewirtschaftete Schutzgebiete. Außerdem sollen dafür mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Fläche wieder mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt gestaltet werden.

Die zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur nachhaltigen Nutzung der Natur vorgesehenen Maßnahmen werden den lokalen Gemeinschaften wirtschaftliche Vorteile bringen und nachhaltige Arbeitsplätze sowie nachhaltiges Wachstum schaffen. Aus verschiedenen Quellen (darunter EU-Gelder sowie nationale und private Gelder) werden Mittel in Höhe von jährlich 20 Mrd. EUR für die biologische Vielfalt bereitgestellt.

Die Strategie hat auch eine wichtige internationale Komponente und bekräftigt die Entschlossenheit der EU, bei der Bewältigung der globalen Biodiversitätskrise mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Kommission wird auf der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahr 2021 alle außenpolitischen Instrumente und internationalen Partnerschaften mobilisieren, um zur Entwicklung eines neuen, ehrgeizigen, globalen Biodiversitätsrahmens der Vereinten Nationen beizutragen.